Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Ausschluss von Widerrufsrechten im Falle der Buchung einer Convention

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g II Ziffer 9. BGB nicht bei Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ein Widerrufsrecht für die angebotenen Event-, Veranstaltungs- und Seminarbuchungen ist daher ausgeschlossen.